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   LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12   

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LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12 (https://dejure.org/2014,7730)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12 (https://dejure.org/2014,7730)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2014 - 5 TaBV 53/12 (https://dejure.org/2014,7730)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitnehmer mit Generalvollmacht; Aufgaben für Bestand und Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung; Bankangestellte als leitende Angestellte; Auskunft über leitende Angestellte

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG
    Leitende Angestellte, Bank

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 1 Abs. 1 S. 2
    Arbeitnehmer mit Generalvollmacht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Dies ergibt sich zwangsläufig aus seiner Stellung direkt unter dem Vorstand der Gesellschaft und aus der Bedeutung der ihm übertragenen Aufgaben für das Unternehmen (so ausdrücklich: BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO; vgl. auch: BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296).

    Diese Tätigkeiten können sich dabei auf den Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens beziehen (BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296).

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt aber dann vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - DB 2009, 1825).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - a.a.O.; BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - a.a.O.).

    Als leitende Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen, was sich nach dem für die Zuordnung im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen bestimmt (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP Nr. 55 zu § 5 BetrVG 1972).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Dies ergibt sich zwangsläufig aus seiner Stellung direkt unter dem Vorstand der Gesellschaft und aus der Bedeutung der ihm übertragenen Aufgaben für das Unternehmen (so ausdrücklich: BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO; vgl. auch: BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296).

    Es ist schließlich eine Gesamtwertung der für die Charakterisierung eines leitenden Angestellten maßgebenden Merkmale vorzunehmen, wobei den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden muss (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - a.a.O.).

    Er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - a.a.O.).

    Je tiefer danach die konkrete Entscheidungsstufe in dieser Hierarchie liegt, auf der der Angestellte unternehmens- oder betriebsleitende Aufgabenstellungen erfüllt, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wesentliche unternehmerische Entscheidungsspielräume auf den höheren Entscheidungsstufen bereits verbraucht wurden (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - a.a.O.).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Wird diese Befugnis einem Angestellten übertragen, so ist er Repräsentant des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - DB 2008, 590).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - a.a.O.; BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - a.a.O.).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidung trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbei gehen kann (BAG 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 - a.a.O.; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80).

    Als leitende Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen, was sich nach dem für die Zuordnung im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen bestimmt (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP Nr. 55 zu § 5 BetrVG 1972).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Als leitende Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen, was sich nach dem für die Zuordnung im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen bestimmt (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP Nr. 55 zu § 5 BetrVG 1972).

    Er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - a.a.O.).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Um von einer unternehmerischen (Teil-)aufgabe zu sprechen, muss dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener, erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung stehen, d.h. er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs versehen sein und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81 - BAGE 51, 1).

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O.).

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)aufgaben, sodass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (BAG 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 - NZA 2002, 584; BAG 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381).

    Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidung trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbei gehen kann (BAG 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 - a.a.O.; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80).

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Allerdings muss der Betriebsrat stets darlegen können, wozu er die gewünschten Informationen braucht (BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - NZA 1999, 722).
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Mit dieser allgemeinen Auskunftspflicht korrespondiert ein entsprechender Auskunftsanspruch des Betriebsrats (BAG 19.02.2008 - 1 ABR 84/06 - NZA 2008, 1078).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12
    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)aufgaben, sodass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (BAG 25.10.2001 - 2 AZR 358/00 - NZA 2002, 584; BAG 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 5 TaBV 1160/19

    Aushang des Wahlausschreibens - Beschluss schriftlicher Stimmabgabe für

    aus dem vom Beteiligten zu 5) vorgelegten, im Januar 2018 gültigen Organigramm, sowie hinsichtlich der Beschäftigten Dr. AA und BB aus den Bekundungen des Zeugen Z. Aus der Stellung unmittelbar unter dem Vorstand ergibt sich indiziell, dass derartige Beschäftigten Entscheidungen von besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens selbständig zu treffen haben oder die Entscheidungen des jeweiligen Vorstandes so maßgeblich beeinflussen, dass der Vorstand an den Vorschlägen dieser Beschäftigten nicht "vorbei kann" (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12 -, Randnummer 427, juris).
  • ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14

    Aufhebung der Einstellung von Mitarbeitern mangels Zustimmung des Betriebsrates;

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - juris; LAG Düsseldorf vom 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12 - juris).
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